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   BGH, 08.12.1958 - III ZR 43/57   

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https://dejure.org/1958,5253
BGH, 08.12.1958 - III ZR 43/57 (https://dejure.org/1958,5253)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1958 - III ZR 43/57 (https://dejure.org/1958,5253)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1958 - III ZR 43/57 (https://dejure.org/1958,5253)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 08.12.1958 - III ZR 43/57
    Die Revision rügt, daß diese Erwägungen unzutreffend seien, und bezieht sich auf die Entscheidung in BGHZ 1, 71 ff. [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50].
  • BGH, 23.02.1956 - III ZR 324/54

    Personenbeförderung der Bundespost

    Auszug aus BGH, 08.12.1958 - III ZR 43/57
    In Rechtslehre und Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Unterscheidung zwischen der privatrechtlichen Betätigung eines Hoheitsträgers und der Ausübung öffentlicher Gewalt sich nicht nach der Zielsetzung der jeweiligen Betätigung richtet, sondern danach, wie das Unternehmen im Verhältnis zu seinen Benutzern geordnet ist, in welcher Weise der Betrieb organisiert, sein Aufgabenbereich geregelt und ob der Wille des Hoheitsträgers erkennbar ist, das Unternehmen nicht in privatrechtlichem Bereich, sondern als öffentliche Aufgabe durchzuführen" (BGHZ 20, 104 [BGH 23.02.1956 - III ZR 324/54] unter Anführung weiterer Rechtsprechung).
  • BGH, 10.04.1961 - III ZR 74/59

    Ehrverletzende Äußerungen seitens eines Beamten im Zusammenhang mit dessen

    Es mag auch richtig sein, daß - soweit das Handeln des Beklagten im Rahmen seiner dienstlichen Überwachungs- und Prüfungstätigkeit gegenüber dem Kläger in Frage steht - der Beklagte diesem gegenüber in Wahrnehmung privatrechtlicher Gläubiger- und Schuldnerrechte der Gemeinde gehandelt hat, selbst wenn seine Handlungen zugleich öffentlichen Interessen dienten oder er sich von der Rücksichtnahme auf öffentliche Belange leiten ließ (vgl. hierzu auch Urt. des Senats vom 8. Dezember 1958 III ZR 43/57 S. 4-6 = VersR 1959 S. 372 und BGB-RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 19).
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